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Ansätze und Forderungen des ÖJFN Hamburg e.V.

Unsere Ansätze und Forderungen beziehen sich u.a. auf folgende Punkte:

Behörden, Verbände Behörden und Verbände
Jagd Jagd
Fischerei Fischerei
Naturschutz Naturschutz
Aus/Fortbildung Aus- und Fortbildung  

Behörden und Verbände Behörden und Verbände

  • Zusammenarbeit mit Behörden, anderen Institutionen und Verbänden im Sinne des Natur-, Biotop- und Artenschutzes.
  • Förderung der Transparenz behördlicher Entscheidungen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Verbänden zum Zwecke einer verbesserten Vor- und Weiterbildung.
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Jagd Jagd
  • Beibehaltung eines reformierten Jagdrechtes als Teilbereich eines Gesamt-Umweltrechtes.
  • Verzicht auf die Bejagung selten gewordener Wildarten.
  • Anpassung der Jagdzeiten an die Biologie der Wildarten.
  • Aufstellung und Durchführung von Mindestabschußplänen auf Grundlage von Verbißgutachten.
  • Beseitigung gesetzlicher Erschwernisse zwecks Ein- und Durchführung von effizienteren Jagdmethoden.
  • Überprüfung der Niederwildjagd auf ihre Tierschutzgerechtigkeit, d.h. Überprüfung der sog. Waidgerechtigkeit.
  • weitgehender Verzicht auf die Fallenjagd, insbesondere der Totfangfallen.
  • Verwendung von Lebendfangfallen z.B. in Bodenbrüter-Biotopen nur bei effizienter Kontrolle.
  • Verringerung des Jagddruckes durch Anpassung der Jagdmethoden.
  • Verzicht auf die Manipulation von Wildbeständen zu jagdlichen Zwecken (Überfütterung, Medikamentverabreichung, das Aussetzen von Wildarten nur zum Zwecke des Abschusses; das Aussetzen von nichtheimischen Tierarten - Unterbindung von Genflüssen nahe verwandter Arten).
  • Biotopschutz nach Gesetzeslage Hegeschauen auf freiwilliger Basis.
  • Jagd in Nationalparken, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen als dienendes Instrument des Biotop- und Artenmanagements.
  • Einsetzung von Jägern mit Sonderfortbildung in den vorgenannten Gebieten als Naturschutzwarte in direkter Zuordnung bei den zuständigen Fachbehörden.
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Fischerei Fischerei
  • Einflußnahme auf die fischereirechtliche Gesetzgebung im ökologischen Sinne
  • Konsequente Vorbereitung von Kindern auf richtiges Verhalten in und mit der Natur
  • Betreuung von Fischern in ökologischen und rechtlichen Fragen
  • Aufhebung des Setzkescher-Verbotes
  • Verzicht auf Besatz nicht heimischer Arten
  • Weiterbildung in Bezug auf Tier-, Natur- und Umweltschutz
  • Einsetzung von Fischern mit Sonderfortbildung in den vorgenannten Gebieten als Naturschutzwarte in direkter Zuordnung bei den zuständigen Fachbehörden
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Naturschutz Naturschutz

  • Betreuung von Schutzgebieten
  • § 29-Stellungnahmen
  • Erstellung von Gutachten und Ausarbeitung von Stellungnahmen
  • Erarbeitung von Zielvorstellungen für Schutzgebiete
  • Einbringung der fachlichen, rechtlichen und ökologischen Grundlagen der Jagd und Fischerei in die Ausbildungsbereiche des Naturschutzes (z.B.: geprüfter Natur- und Landschaftspfleger)
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Aus- und Fortbildung Aus- und Fortbildung
  • Laufende Fortbildung in ökologischen, jagdlichen und fischereilichen Grundlagen
  • laufende Fortbildung im Bereich der ökologischen Flächenbewirtschaftung sowie des Flächenschutzes
  • laufende Fortbildung im Bereich der technischen und praktischen Flächensicherung
  • Grund- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder und interessierte Bürger
  • Exkursionen und Seminare für Mitglieder und interessierte Bürger
  • Zusammenarbeit mit den Naturschutz- und Biologie-(Ökologie-)Studiengängen sowie der verwandten Hochschul-Fachbereiche Einrichtung eines Praxis-Schulungsgeländes

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