ÖJFN Hamburg e.V.
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Ansätze und Forderungen des ÖJFN Hamburg e.V.
Unsere Ansätze und Forderungen beziehen sich u.a. auf folgende Punkte:
Behörden und Verbände
Jagd
Fischerei
Naturschutz
Aus- und Fortbildung
Behörden und Verbände
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Zusammenarbeit mit Behörden, anderen Institutionen und Verbänden im
Sinne des
Natur-, Biotop- und Artenschutzes.
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Förderung der Transparenz behördlicher Entscheidungen.
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Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Verbänden zum Zwecke einer
verbesserten
Vor- und Weiterbildung.
Jagd
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Beibehaltung eines reformierten Jagdrechtes als Teilbereich eines
Gesamt-Umweltrechtes.
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Verzicht auf die Bejagung selten gewordener Wildarten.
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Anpassung der Jagdzeiten an die Biologie der Wildarten.
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Aufstellung und Durchführung von Mindestabschußplänen auf
Grundlage von
Verbißgutachten.
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Beseitigung gesetzlicher Erschwernisse zwecks Ein- und Durchführung von
effizienteren Jagdmethoden.
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Überprüfung der Niederwildjagd auf ihre Tierschutzgerechtigkeit, d.h.
Überprüfung der sog. Waidgerechtigkeit.
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weitgehender Verzicht auf die Fallenjagd, insbesondere der Totfangfallen.
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Verwendung von Lebendfangfallen z.B. in Bodenbrüter-Biotopen nur bei
effizienter Kontrolle.
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Verringerung des Jagddruckes durch Anpassung der Jagdmethoden.
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Verzicht auf die Manipulation von Wildbeständen zu jagdlichen Zwecken
(Überfütterung, Medikamentverabreichung, das Aussetzen von Wildarten
nur zum Zwecke des Abschusses; das Aussetzen von nichtheimischen
Tierarten - Unterbindung von Genflüssen nahe verwandter Arten).
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Biotopschutz nach Gesetzeslage Hegeschauen auf freiwilliger Basis.
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Jagd in Nationalparken, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen als dienendes
Instrument des Biotop- und Artenmanagements.
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Einsetzung von Jägern mit Sonderfortbildung in den vorgenannten Gebieten
als
Naturschutzwarte in direkter Zuordnung bei den zuständigen
Fachbehörden.
Fischerei
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Einflußnahme auf die fischereirechtliche Gesetzgebung im
ökologischen Sinne
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Konsequente Vorbereitung von Kindern auf richtiges Verhalten in und mit der
Natur
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Betreuung von Fischern in ökologischen und rechtlichen Fragen
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Aufhebung des Setzkescher-Verbotes
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Verzicht auf Besatz nicht heimischer Arten
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Weiterbildung in Bezug auf Tier-, Natur- und Umweltschutz
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Einsetzung von Fischern mit Sonderfortbildung in den vorgenannten Gebieten als
Naturschutzwarte in direkter Zuordnung bei den zuständigen
Fachbehörden
Naturschutz
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Betreuung von Schutzgebieten
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§ 29-Stellungnahmen
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Erstellung von Gutachten und Ausarbeitung von Stellungnahmen
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Erarbeitung von Zielvorstellungen für Schutzgebiete
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Einbringung der fachlichen, rechtlichen und ökologischen Grundlagen der
Jagd
und Fischerei in die Ausbildungsbereiche des Naturschutzes (z.B.: geprüfter
Natur- und Landschaftspfleger)
Aus- und Fortbildung
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Laufende Fortbildung in ökologischen, jagdlichen und fischereilichen
Grundlagen
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laufende Fortbildung im Bereich der ökologischen
Flächenbewirtschaftung sowie
des Flächenschutzes
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laufende Fortbildung im Bereich der technischen und praktischen
Flächensicherung
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Grund- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder und interessierte
Bürger
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Exkursionen und Seminare für Mitglieder und interessierte Bürger
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Zusammenarbeit mit den Naturschutz- und
Biologie-(Ökologie-)Studiengängen sowie
der verwandten Hochschul-Fachbereiche
Einrichtung eines Praxis-Schulungsgeländes
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